Seit dem 19. März 2010 gilt die neue Verordnung
Neue Landesfischereiverordnung Baden-Württemberg
Am 19. März 2010 wurde im Gesetzblatt Baden-Württemberg die Änderung der Landesfischereiverordnung (LFischVO) veröffentlicht. Damit ist die neue Verordnung ab dem 20. März 2010 in Kraft.
Wesentliche Änderungen:
- im Rhein ab Eglisau
bis zur Landesgrenze nach Hessen,
- in den von Rheinwasser durchströmten Nebenarmen, Kanälen und Gießen,
- in den Altwässern und Baggerseen mit einer durchgängigen Verbindung zum
Rhein,
- im Neckar und seinen Kanälen unterhalb Neckargemünd bis zum Rhein.
Bitte lesen Sie sich die neue Landesfischereiverordnung durch. Link zum download pdf (51kb)