Schonzeiten und Schonmaße
auszugsweise ohne Gewähr

 

Fischart Mindestmaße (cm) Schonzeit


Aal

40   neu ganzjährig bis 31.12.2012 


Äsche Hochrhein
Fangverbot 2010

35 01.02. - 31.05.


Bachforelle im Hochrhein

  35 01.10. - 28.02.


Barbe

40 01.05. - 15.06.


Felchen

30 15.10 - 10.01.


Hecht

50 15.02. - 15.05


Karpfen

35 keine


Nase

40 15.03. - 31.05.


Regenbogenforelle

- 01.10. - 28.02


Schleie

25 15.05. - 30.06.


Zander

50 01.04. - 15.05.

 

Gefangene untermassige oder der Schonzeit unterliegende Fische müssen unverzüglich nach dem Fang sorgfältig aus den Fanggeräten gelöst und in das Wasser zurückversetzt werden, wenn sie noch lebensfähig sind.
Markierte Fische sind unter Angabe der Fischart, der Länge, des Gewichts, der Markenfarbe und ggf. der Nummer unverzüglich dem Verein anzuzeigen.
Der Fang an Edel- oder Gutfischen ( alle Salmoniden, Hecht, Zander, Karpfen, Schleie ) darf insgesamt 5 Stück pro Tag nicht übersteigen und nicht mehr als 150 pro Jahr betragen