Grundsätzliches zur Fischerprüfung
Wer in Baden-Württemberg die Angelfischerei ausüben will, muss einen Fischereischein besitzen.
Voraussetzung für den Erwerb des Fischereischeins in Baden-Württemberg ist die Teilnahme an
dem vom Ministerium anerkannten Pflichtvorbereitungslehrgang des Landesfischereiverbandes
Baden-Württemberg e.V. und die erfolgreiche Ablegung der Fischerprüfung / Sachkundeprüfung