Äsche im Hochrhein 01.02.-30.09. 35cm Bachforelle im Hochrhein 01.10.-28.02. 35cm
Barbe 01.05.-15.06. 40cm
Felchen 15.10.-10.01. 30cm
Hecht 15.02.-15.05. 50cm
Karpfen keine 35cm
Nase 15.03.-31.05. 40cm
Regenbogenforelle 01.10.-28.02. ohne
Schleie 15.05.-30.06. 25cm
Zander 01.04.-15.05. 50cm
Steinkrebs 01.10.-10.07. 8cm
Gefangene untermassige oder der Schonzeit unterliegende Fische müssen unverzüglich nach dem Fang sorgfältig aus den Fanggeräten gelöst und in das Wasser zurückversetzt werden, wenn sie noch lebensfähig sind.
Markierte Fische sind unter Angabe der Fischart, der Länge, des Gewichts, der Markenfarbe und ggf. der Nummer unverzüglich dem Verein anzuzeigen.
Der Fang an Edel- oder Gutfischen ( alle Salmoniden, Hecht, Zander, Karpfen, Schleie ) darf insgesamt 5 Stück pro Tag nicht übersteigen und nicht mehr als 150 pro Jahr betragen